Zuzahlungen und Privatrechnungen können Sie bei uns bequem per Kartenzahlung begleichen.
BG-Patienten, Heilfürsorgeberechtigte (Polizei/Bundeswehr) und Patienten der PbeaKK sind in der Regel zuzahlungsbefreit.
Patienten-Info
Alle Angebote können sowohl als Selbstzahler Leistung ohne Rezept, als auch von gesetzlich & privat versicherten Patienten mit Rezept in Anspruch genommen werden. Wir sind zugelassen für alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV), privaten Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften (BG) bzw. Unfallkassen (DGUV).
Zuzahlungen und Privatrechnungen können Sie bei uns bequem per Kartenzahlung begleichen.
BG-Patienten, Heilfürsorgeberechtigte (Polizei/Bundeswehr) und Patienten der PbeaKK sind in der Regel zuzahlungsbefreit.
Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem ersten Termin mit:
Für einen möglichst zügigen und reibungslosen Ablauf können Sie gerne folgende Unterlagen bereits ausgefüllt mitbringen:
Anmeldebogen mit Datenschutz/Aufklärung/Einwilligungen → bitte hier das jeweilige Formular hinterlegen
+ zusätzlich bei Privatpatienten & Selbstzahlern ohne Rezept:
Honorarvereinbarung → bitte hier das jeweilige Formular hinterlegen
Selbstverständlich können Sie die ausfüllbaren Formulare auch vorab per Email an uns zurück senden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf eigenes Risiko über diesen Kommunikationsweg senden. Ohne weitere Verschlüsselung birgt der Versand Sicherheitsrisiken und die Vertraulichkeit kann nicht gewährleistet werden (z.B. unbefugte Einsichtnahme, Datenverlust).
Leider kommt es regelmäßig vor, dass Rechnungen nicht vollständig übernommen oder gekürzt werden sollen. Diverse Gerichtsurteile bestätigen, dass dies oft zu Unrecht geschieht, da die Argumentationen (wie beispielsweise zu hohe Preise, zu lange Behandlungszeiten im Vergleich zu Vorgaben bei gesetzlich Versicherten) haltlos sind.
Denn Therapeuten können die Höhe ihres Honorars für eine Leistung, sowie die Behandlungszeit frei bestimmen. Es existiert nämlich keine verbindliche Gebührenordnung für Heilmittel.
Die private Krankenversicherung muss dieses Honorar ihren Versicherten gemäß dem gewählten individuellen Tarif erstatten.
Prüfen Sie daher bitte Ihren Versicherungsvertrag, welcher Prozentsatz und ob ein Maximalbetrag oder Selbstbehalt vereinbart sind. In Ihren Tarifbedingungen müsste auf eine Begrenzung der Erstattung bzw. Überschreiten der Höchstsätze hingewiesen werden. Sieht Ihr Tarif keine Beschränkung vor, muss Ihre PKV die Kosten in voller Höhe übernehmen!
Unsere aktuellen Preise können Sie unserer Honorarvereinbarung entnehmen.